Sanierungshindernisse Verschleierung

Dossier Restrukturierungshindernisse: Verschleierung

In den kommenden Wochen möchte ich mich dem Thema der Restrukturierungshindernisse widmen, auch wenn ich das Thema zwischenzeitlich wahrscheinlich weiter aufbrechen und mit anderen Inhalten flankieren werde. Es soll ja nicht langweilig werden. Allerdings kann man das von den Restrukturierungshindernissen eigentlich auch nicht behaupten, zumal sie für viele Interim Manager im Mandat von Belang sind. Im Themenblock soll es um unterschiedliche Fragestellungen gehen: Wie kann der Interim Manager für maximale Transparenz sorgen bzw. warum verhindert mangelnde Transparenz die Sanierung und ist sogar gefährlich? Inwiefern haben Geschäftsführung und Management das Potenzial der Restrukturierung zu behindern? Heute soll es zunächst um die erste Frage gehen.

Tatort: Buchhaltung

Die Buchhaltung ist der Ort, an dem oftmals die Hinweise auf eine Verschleierung zu finden sind. Abhängig von der Unternehmensgröße, kann der Interim Manager die Buchhaltung nur zu einem bestimmten Maße überprüfen. Zum einen besteht hier aber die Chance, dass er dadurch auf kriminelle Handlungen aufmerksam wird.

Kriminelle Handlungen als Restrukturierungshindernisse

Gar nicht mal selten, kommt es zu kriminellen Handlungen, mal in mehr, mal in weniger großem Ausmaß. So werden dem Finanzamt geringere Umsätze mitgeteilt, um Steuern zu vermeiden. Rechnungen werden aufgeschoben, Bilanzen verändert, mehr Konten als nötig geführt. Auch den Kapitalfluss der jüngeren (krisenbehafteten) Vergangenheit sollte der Interim Manager im Blick haben. Wurde dem Unternehmen Kapital entzogen? Falls ja, wo ist das Geld geblieben? Klassische Bankrottdelikte.

Sanierungshindernisse

Voraussetzung für eine erfolgreiche Sanierung: Das „Spielen mit offenen Karten.“ Bild: hin255 / FreeDigitalPhotos.net

Restrukturierungsgefahr Kreditbetrug

Leider kommt es auch immer mal wieder zu Kreditbetrug, einem der schwerwiegenden Restrukturierungshindernisse. Das bedeutet, dass der Bank falsche Informationen übermittelt werden, um eine Kündigung von Krediten zu verhindern. Tatsächlich gibt es aber nur eine richtige Handlungsoption: Mit offenen Karten spielen. Wer nicht mit den Banken zusammenarbeitet, hat keine Chance auf eine erfolgreiche Restrukturierung. Die Wahrheit und ein vernünftiges Restrukturierungskonzept – damit lassen sich Banken ins Boot holen und Hindernisse in dieser Hinsicht vermeiden.

Rausholen, was noch geht

Auch Mitarbeiter außerhalb der Führungsriege versuchen oftmals, noch „das Letzte rauszuholen“. Üblicherweise erhöht sich die Diebstahlrate in Unternehmen während einer Krise bzw. zu Beginn einer Restrukturierung. Wie stark das ins Gewicht fällt, unterscheidet sich von Unternehmen zu Unternehmen. Im produzierenden Gewerbe handelt es sich z.B. um Werkzeug, wobei tatsächlich beträchtliche Summen zusammenkommen können, im Bürobereich eher um Büromaterial. Problematisch wird es vor allem dann, wenn fähige Mitarbeiter schon den Absprung planen und Informationen mitnehmen möchten. Aus diesem Grund, muss der Interim Manager auch die Mitarbeiter so gut es geht ins Boot holen – nicht umsonst ist dies eine der Kernkompetenzen eines guten Interim Managers.

Nicht kriminelle Handlungen

Eine Verschleierungstaktik ist nicht in jedem Fall kriminell. Oft wird einfach nur verschwiegen, was sehr wohl in den Büchern auftaucht. Restrukturierungshindernisse entstehen auf diese Art und Weise trotzdem, zum Beispiel wenn es um unbequeme Posten auf der Betriebskostenabrechnung geht: Die Tankkosten der Firmenwagen, die aufgrund privater Nutzung der Tankkarte unnatürlich hoch sind. Oder eine Überbezahlung einzelner, gerne auch bei Unterbezahlung anderer Mitarbeiter. Oder einfach Leistungsschwächen, die nicht klar benannt werden – aufgrund von Sympathien und tiefer liegenden Machtstrukturen.

Warum ist das wichtig? Wenn die Sanierung nicht gelingt, gelingt sie nicht.

Für einen Interim Manager, der z.B. temporär als Geschäftsführer eingesetzt wird, sind diese Hindernisse von großer Bedeutung, und das nicht nur im Sinne der Restrukturierung. Als Geschäftsführer ist der Interim Manager in vielerlei Hinsicht durchaus haftbar. Wofür genau, das richtet sich unter anderem nach dem vorliegenden Vertrag zwischen Unternehmen und Interim Manager. Übrigens sind auch D&O-Versicherungen kein Rundum-Sorglos-Paket, denn der Grat zwischen erfüllter Sorgsamkeitspflicht und Fahrlässigkeit ist manchmal sehr schmal.

 

Weitere Infos liefert der folgende Artikel: Worauf bei einer Sanierung zu achten ist